Das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 1 der sogenannten Ostküstenleitung ist noch in vollem Gange. Die öffentliche Auslegung in den Rathäusern und Ämtern der betroffenen Gemeinden endet am 3. Februar und Hinweise oder Einwände können noch bis zum 3. März 2021 bei dem zuständigen Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) eingereicht werden. „Da dieses Projekt nicht unumstritten ist, werden sicherlich viele Einwendungen eingehen“, so Stefan Weber. „Ich erwarte, dass das AfPE diese sehr sorgfältig prüft und abwägt“ so Weber weiter.
Der Maßnahmenträger TenneT, der als Vorhabenträger das Projekt im Auftrag der Bundesregierung realisieren soll, hat parallel zur Offenlage der Planfeststellungsunterlagen für den ersten Bauabschnitt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf verschiedenen Wegen die Möglichkeit gegeben, sich über die Planunterlagen zu informieren und auszutauschen. Das war gut und wichtig. Nun ist das Amt für Planfeststellung Energie am Zuge. Neben dem Abwägen der Hinweise, sollten aber auch weiterhin alternative Trassenverläufe geprüft werden. „Ich erwarte vom zuständigen Amt und der Landesregierung begründete und nachvollziehbare Entscheidungen über die Einwände der Bürgerinnen und Bürger, die ihnen rechtzeitig, offen und transparent vorgelegt werden. Eine Informationspolitik wie im letzten Jahr, die nur über die Presse läuft, funktioniert hier nicht“ gibt Stefan Weber zu bedenken.