10 Punkte zum Gelingen der Digitalen Transformation

Zum Digitalisierungsprogramm der schleswig-holsteinischen Landesregierung nimmt Frank Hornschu, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD Landesverband Schleswig-Holstein, Stellung: "Die digitale Transformation bzw. die Anwendung der Informations- und Biotechnologie brauchen eine klare Ausrichtung, die wir in zehn Punkten zusammengefasst haben."

Hände bedienen ein iPad
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Frank Hornschu
Frank Hornschu, AfA-Landesvorsitzender Bild: Steffen Voß / CC-BY-SA
  1. Der Gesetzgeber muss die Ordnungs- und Schutzfunktion der Arbeits- und Sozialgesetzgebung den gegebenen Entwicklungen, insbesondere im Hinblick des Schutzes der Persönlichkeit, Selbstbestimmung, Gesundheit und Daten, anpassen.
  2. Die Politik muss im Zuge der digitalen Transformation die Grundlagen der Finanzierung des Gemeinwohls und der sozialen Sicherungssysteme bei der Förderung und Unterstützung neuer Geschäftsmodelle und Start-up Unternehmen stets im Blick behalten und an eben diesen Grundlagen mit Kriterien ausrichten.
  3. Der Staat hat in der digitalen Transformation die Aufgabe mit Nachdruck dafür zu sorgen, das Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zum Leitprinzip staatlicher Aktivität zu machen und damit den Gedanken der Sozialstaatlichkeit umzusetzen.
  4. In der digitalen Arbeitswelt müssen die Grundsätze von Guter Arbeit – sozialversichert, tarifgebunden und mitbestimmt – fortbestehen. Dazu sind u. a. die Neufassung von Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff und die Weiterentwicklung von Transfergesellschaften zu internen Start-ups erforderlich. Zudem ist ein Lehrstuhl für Arbeitsforschung an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel, zur Bewältigung der Herausforderungen der digitalen Transformation in der Arbeitswelt, einzurichten.
  5. Damit die von den Arbeitnehmer*innen geschaffenen Werte – insbesondere der öffentlichen, sozialen und ehrenamtlichen Dienstleistung – von Gesellschaft und Wirtschaft besser und gerechter abgebildet werden können, ist ein Jahreswohlstandsbericht einzuführen. Zudem ist das Eigentumsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf das zur Verfügung stellen, die Nutzung und Verwertung von Daten neu zu regeln.
  6. In der Bildungs- und Qualifizierungsoffensive muss jetzt gehandelt werden, damit der wirtschaftliche Erfolg, welcher auf die Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf das Wissen und den kreativen Ideen der Beschäftigten basiert, nicht länger Infrage gestellt wird.
  7. In den Unternehmen und Betrieben ist die Mitsprache, Mitgestaltung und Mitbestimmung der Beschäftigten konsequent auszubauen, weil sie die Funktionalität in zentralen Themen der Arbeitszeitgestaltung, des Gesundheits- und Datenschutzes sowie der Qualifizierung und des Personalausgleichs stärken.
  8. Die Tarifbindung sichert neben ihrer Ordnungs- und Schutzfunktion den Wettbewerb durch die Beschreibung fairer, sicherer, selbstbestimmter, sinnstiftender und wertschätzender Arbeit, sie ist folgerichtig deutlich auszubauen. Voraussetzung für einen gelingenden Strukturwandel ist die funktionsfähige Sozialpartnerschaft.
  9. Investitionen statt „Schwarze Null“ – die Schuldenbremse darf keine Zukunftsbremse sein: Gerade im Strukturwandel ist es nötig, mit öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur (insbesondere in allen Säulen der Bildung, in den Bereichen der Daseinsvorsorge, so auch in den digitalen Netzen) in die Offensive zu gehen. Sie bilden die Grundlage für zukünftiges Wachstum, kurbeln gleichzeitig die private Investitionstätigkeit an und eröffnen Chancen für Innovationen.
  10. Ein gesellschaftlicher Diskurs über die Fragen, inwieweit wir Menschen unser Leben über Algorithmen steuern lassen wollen, ist zu initiieren: Müssen wir uns dieser Technologie – alles, was digitalisierbar ist, wird digitalisiert – vollständig unterwerfen oder soll sie unser Leben bereichern und erleichtern? Eine grundlegende Folgenabschätzung der digitalen Transformation, der Informations- und Biotechnologie in humanitärer, ethischer, freiheitlicher, sozialer, demokratischer, inklusiver, philosophischer und ökologischer Hinsicht scheint mehr als geboten zu sein, um im gesellschaftlichen Konsens eine sichere Regelsetzung zu kreieren.

Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen